öffentliche Förderung

Öffentlich geförderte Wohnungen

 Mietwohnungen, welche mit öffentlichen Fördermitteln gebaut werden, können zu günstigeren Kaltmieten angeboten werden als vergleichbarer Wohnraum, welcher frei finanziert wird. Deshalb unterliegt öffentlich geförderter Wohnraum für einen vorab definierten Zeitraum der sog. Zweckbindung. 

Durch die Zweckbindung wird

  • der Mietpreis für die Bindungsdauer festgeschrieben,
  • das maximale, bereinigte Jahresbruttoeinkommen von bezugsberechtigten Personen festgelegt,
  • die Anzahl der Personen festgelegt, die eine öffentlich geförderte Mietwohnung beziehen dürfen.

Die Zweckbindung garantiert die ausreichende Versorgung mit Wohnraum insbesondere für weniger einkommensstarke Teile der Bevölkerung.
Die Bestimmungen sind je nach Wohnanlage unterschiedlich. Detaillierte Auskünfte geben Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Kundencenter in der St. Johanner Straße 110.

 

Die Wohnflächen (Ca.-Angaben) und Haushaltsgrößen für öffentlich geförderten Wohnraum sind wie folgt festgelegt: 

 

1 Person bis 45 m² Wohnfläche 1-2 ZKB
2 Personen bis 60 m² Wohnfläche 2 ZKB
3 Personen bis 85 m² Wohnfläche 3 ZKB
4 Personen bis 95 m² Wohnfläche 3-4 ZKB