Gebührenabrechnung für Kabel-TV über Nebenkostenabrechnung fällt weg
Lange Jahre war es so, dass der Fernsehempfang in einem Mehrfamilienhaus über die Nebenkosten abgerechnet wurde. Hierbei handelt es sich um ein so genanntes Nebenkostenprivileg, weil die Haushalte einerseits von vergünstigten Sammelverträgen des Hauseigentümers profitieren konnten, die Kosten andererseits aber auch gezahlt werden mussten, wenn der Kabelanschluss nicht genutzt wurde.
Seit 1. Dezember 2021 greift daher das Gesetz zur Abschaffung des „Nebenkostensprivilegs“ für Kabelgebühren mit einer Übergangsfrist bis 30. Juni 2024, die so genannte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Ab dann kann jeder Haushalt seine Fernsehempfangsart frei wählen.
Warum diese Änderung von Gesetzgeberseite?
Die Fernsehübertragung ist komplett im digitalen Zeitalter angekommen: Damit gibt es neue Verbreitungswege wie zum Beispiel Fernsehen über das Internet. Mit dem Wegfall der zwangsweisen Kabelgebühren im Rahmen der Nebenkostenabrechnung kann sich jeder Haushalt den passenden Anbieter heraussuchen – wie beispielsweise bei Energie- oder Mobilfunkverträgen. Die TKG-Novelle sorgt für mehr Wettbewerb und ein breiteres Angebot.
Das müssen Haushalte bei der Siedlung beachten
Mieterinnen und Mieter der Siedlung haben bis 30. Juni 2024 Zeit, einen entsprechenden Vertrag bei einem Anbieter ihrer Wahl abzuschließen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Kabel-TV-Versorgung weiterhin über den bisherigen Vertragspartner Vodafone erfolgen. Vodafone wird rechtzeitig die Haushalte bei der Siedlung aufsuchen und bei Bedarf passende Angebote unterbreiten. Die Besuche werden vorher per Aushang angekündigt.