In Ihrer eigenen Wohnung ertönt ein Rauchwarnmelder auf Grund eines Brandes.
- Falls möglich, unternehmen Sie einen Löschversuch.
- Können Sie selbst nicht löschen, verlassen Sie und Ihre Mitbewohner die Wohnung und informieren Sie die Feuerwehr (Tel. 112) unter Angabe Ihres Namens und der Adresse.
- Informieren Sie Ihre Nachbarn und helfen Sie ggfs. beim Verlassen des Gebäudes.
- Warten Sie vor dem Gebäude auf das Eintreffen der Feuerwehr.
- Informieren Sie Ihren Vermieter über den Brand.
In Ihrer eigenen Wohnung ertönt ein Rauchwarnmelder wegen angebranntem Essen oder übermäßigen Wasserdampf.
- Betätigen Sie den Funktionstaster in der Mitte des Rauchmelders durch leichtes Drücken mit einem Finger oder mit einem Besenstil. Der Rauchmelder ist nun für zehn Minuten stumm geschaltet.
Haben sich Rauch oder Wasserdampf verzogen, wird der ausgelöste Alarm deaktiviert und der Rauchmelder ist wieder betriebsbereit.
In Ihrer Wohnung aktiviert sich ein Rauchwarnmelder mehrmals hintereinander ohne ersichtlichen Grund. -
Betätigen Sie den Funktionstaster in der Mitte des Rauchmelders durch leichtes Drücken mit einem Finger oder mit einem Besenstil. Ertönt der Melder erneut, diesen durch Drehbewegung demontieren. Die Demontage ist ausschließlich in diesem Fall erlaubt.
- Durch das Abdrehen des Rauchwarn-melders wird die Plombe beschädigt. Bitte unbedingt den Vermieter zwecks Montage eines neuen Rauchwarnmelders informieren.
WICHTIG
- Bitte beachten Sie, dass Sie die angebrachten Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung nicht ohne ersichtlichen Grund demontieren oder abkleben dürfen. Es handelt sich um sicherheitstechnische Geräte!
- Bei einer unerlaubten Demontage montiert und verplombt unser Vertrags-partner ISTA neue Rauchmelder. Diese Arbeiten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
- Das unerlaubte Abkleben von Rauchmeldern verpflichtet Sie zur kostenpflichtigen Wiederherstellung der Funktion der Geräte. Informieren Sie daher Ihren Vermieter vor Renovierungsmaßnahmen.
In einer Nachbarwohnung ertönt ein Rauchwarnmelder.
- Prüfen Sie durch Klingeln und Klopfen an der Wohnungstür, ob sich jemand in der Wohnung befindet.
- Reagiert niemand bzw. ist die Wohnung leer, verständigen Sie umgehend die Feuerwehr (Telefon 112) unter Angabe Ihres Namens und der Adresse.
- Weisen Sie die eintreffenden Rettungskräfte ein.
- Informieren Sie Ihren Vermieter.
Falscher Alarm oder nicht?
- Wenn ein Rauchwarnmelder ertönt und Sie nicht sicher sind, ob ein Brand ausgebrochen ist, gilt: Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig die Feuerwehr alarmieren.
Es entstehen Ihnen keine Kosten.
- ABER: Scherz-Anrufe bei der Feuerwehr werden dem Anrufer in Rechnung gestellt und strafrechtlich geahndet.