Bewohnerinformation TV-Grundversorgung

Handlungsbedarf durch Mieterinnen und Mieter

Wir möchten Sie über eine wichtige Änderung in Bezug auf die TV-Grundversorgung informieren.

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung, die durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) verabschiedet wurde, wird das Nebenkostenprivileg für die Umlage der TV-Grundversorgung in Mietwohnungen ab dem 01.07.2024 für Bestandsimmobilien aufgehoben.

Handlungsbedarf durch Mieterinnen und Mieter

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Daher dürfen wir Ihnen die Kosten für die TV-Grundversorgung nur noch bis einschließlich 30.06.2024 mittels einer späteren Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2024 in Rechnung stellen.

Ab dem 01.07.2024 wird die TV-Grundversorgung direkt von Ihnen als Mieterin/Mieter zu tragen sein. Sie haben die Möglichkeit, sich für einen passenden TV-Vertrag oder ein geeignetes Abonnement bei einem TV-Anbieter Ihrer Wahl zu entscheiden. Die Kosten und Vertragsbedingungen hängen von Ihrem gewählten Anbieter ab.

Beachten Sie, dass die Änderung ab dem 01.07.2024 in Kraft tritt, und Sie bis dahin ausreichend Zeit haben, um bei Bedarf einen eigenen Vertrag mit einem TV-Anbieter (z.B. Vodafone) abzuschließen.

Wir hoffen, dass wir Sie mit dieser Information vollumfänglich informieren konnten. Weitere Details hierzu können Sie beispielsweise im Internet nachlesen.